Mietbedingungen
Anzahlung: 20% des Mietpreises nach Buchungsbestätigung
Restzahlung: bis spätestens 2 Wochen vor Anreise
100 EUR Kaution je Ferienwohnung
Anreise: täglich ab 15:00 Uhr
Abreise: bis 10:00 (spätere Abreisen nur nach Verfügbarkeit, bitte absprechen)
Allgemeine Mietbedingungen
1) Mietgegenstand
Mietgegenstand ist das Ferienhaus Lindenhof mit 3 Ferienwohnungen oder eine oder zwei der 3 Ferienwohnungen (siehe Mietvertrag).
Der Mieter/Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Gastaufnahmeverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB kein Widerrufsrecht für den Gast besteht.
2) Vermietungszeitraum
Die Unterkunft wird zum im Mietvertrag angegebenen gebuchten Zeitraum vermietet.
3) Maximale Belegung
Ferienhaus Lindenhof mit 3 Ferienwohnungen : 6- 18 Personen und max. 1 Hund oder
Ferienwohnung 1 / Giebel 3 Etagen: 2 - max. 5 Personen, keine Haustiere
Ferienwohnung 2 / EG ebenerdig: 2 - max. 5 Personen, max. 1 Hund
Ferienwohnung 3 / DG 1 Treppe hoch: 2 - max. 8 Personen, keine Haustiere
Für den Mieter gelten die Angaben im Mietvertrag.
4) Mietpreis
Die aktuellen Preise (Angabe nur Mindestaufenthalt) finden Sie unter dem Reiter Preise auf der Homepage https://www.Lindenhof-Vipperow.de/
Den ggfs. günstigeren Mietpreis bekommen Sie nach Ihrer Anfrage detailliert mitgeteilt.
Die Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom sowie die gesetzliche Umsatzsteuer) sind inklusive.
Die Endreinigungskosten sowie ein Aufpreis auf die Endreinigung bei Anreise mit Hund sind im Mietvertrag gesondert ausgewiesen. WLAN Internet ist kostenlos.
100,00 EUR Kaution sind ggfs. zusätzlich zu entrichten (siehe Punkt 16)
5) Bezahlung
Die Anzahlung beträgt 20% des Mietpreises inkl. Endreinigung und ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum des Mietvertrags zu zahlen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
Für den Fall, dass der Mieter die ausstehenden Beträge nicht fristgerecht zahlt, steht es dem Vermieter frei, den Vertrag aus diesem Grund fristlos zu kündigen.
Zahlungsart der Miete: per Überweisung an den Vermieter, Verwendungszweck: Name/ Rechnungsnummer
6) Endreinigung und Müll
Die Endreinigung wird grundsätzlich nach jedem Mieterwechsel vorgenommen. Extra Reinigungsgebühren entstehen nur, falls Sie sich nicht an die unter Punkt 15) An- und Abreise genannten Anforderungen halten und werden von der Kaution abgezogen.
Unser Haus ist ein NICHTRAUCHERHAUS. Bei Nichteinhaltung berechnen wir 100 Euro für den Mehraufwand der Reinigung, zusätzlich zur Kaution.
Die Endreinigung beinhaltet nicht immer das Putzen der Fenster. Die Fenster werden von uns geputzt, wenn Bedarf besteht.
Der Mieter ist verpflichtet, den anfallenden Müll auf folgende Weise zu entsorgen:
Restmüll in die schwarze Tonne. Pappe/ Papier in die blaue Tonne. Verpackungsmüll / Plastik in den gelben Sack im Haus, dann bitte verknotet in die gelbe Tonne. Flaschen bringen Sie bitte zum Flaschencontainer Müritzweg ( gleich um die Ecke). Kompost auf dem Hof.
7) Schlüssel
Der Mieter erhält bei Anreise je 2 Schlüssel pro Wohnung, einen Briefkasten- und bei Bedarf einen Carport-Schlüssel. Details zur Übergabe stehen im Mietvertrag bzw. teilen wir vor Anreise mit.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel haftet der Mieter für die Neuanschaffung bzw. für die Auswechslung der Türschlösser. Rückgabe nach Absprache.
8) Vertragsabschluss und -änderungen
Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter den ihm zugesandten Vertrag unterschrieben an den Vermieter zurück geschickt und die Anzahlung zur berechneten Miete geleistet hat.
Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken vermietet.
Der Mieter darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl die Unterkunft nutzen. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, unbeschadet seines Rechtes auf Kündigung, eine zusätzliche, angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben auf Wunsch des Vermieters unverzüglich die Ferienunterkunft zu verlassen. Eine Untervermietung der Unterkunft durch den Mieter ist nicht gestattet.
Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen zum Mietvertrag müssen in schriftlicher Form erfolgen.
9) Haltung von Tieren
Nur in Ferienwohnung 2 / EG ebenerdig ist der ggfs. im Mietvertrag genannte Hund erlaubt. Der Halter des Tieres haftet für sämtliche Schäden in oder an der Unterkunft, die durch das Tier verursacht wurden. Das Grundstück ist nicht verschlossen, daher den Hund angeleint und nicht unbeaufsichtigt lassen. Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften des Hundes verpackt in der Restmülltonne, nicht im Garten oder auf dem Gelände. Hundekotbeutel stehen nicht zur Verfügung, bitte selbst mitbringen.
In der Ortslage Vipperow sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.
10) Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter die Hausordnung einzuhalten. Eine detaillierte Ausführung befindet sich als Aushang in jeder Wohnung.
11) Sorgfaltspflicht / Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der dazu gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn die Beschädigung von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachte Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.
12) Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt. Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- Gas- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Besondere Unannehmlichkeiten, die durch die Straßenlage oder durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsarbeiten entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters. Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Der Vermieter garantiert, dass die Angaben über seine Unterkunft auf den Plattformen und auf der Internetseite der Wahrheit entsprechend dargestellt sind. Alle Leistungen, die er anbietet, muss er auch erbringen. Der Vermieter kann für Schäden, welche aus illegalen Handlungen entstanden sind, nur haftbar gemacht werden, sofern eine Pflichtverletzung vorliegt.
13) Internetzugang
Das Objekt verfügt über einen kostenlosen W-LAN Internetzugang. Der Eigentümer haftet nicht für eventuelle Ausfälle oder die Qualität des Internetzugangs. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.
14) Stornierung (Rücktritt) und Nichtanreise
Es wird dem Mieter dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich (per Brief oder per Email nicht jedoch per SMS oder WhatsApp Nachricht) zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Mieters hat der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm selbst zu vertreten ist, Anspruch auf Zahlung einer Storno-Entschädigung, die sich nach dem Gesamtpreis unter Abzug der vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Belegung der Unterkunft erwerben kann, richtet.
Davon abweichend kann der Vermieter eine pauschalierte Stornoentschädigung in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
· bis zum 80. Tag vor Beherbergungsbeginn 30 Prozent
· vom 79. Tag bis zum 45. Tag vor Beherbergungsbeginn 50 Prozent
· vom 44. Tag bis zum 10. Tag vor Beherbergungsbeginn 80 Prozent
· vom 9. Tag bis zum 1. Tag vor Beherbergungsbeginn sowie bei Aufenthaltsbeginn 95 Prozent
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Dem Mieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als den genannten Pauschalen entstanden ist.
Sollte Pandemie-bedingt eine Anreise untersagt sein, erstatten wir bisher geleistete Zahlungen abzgl. einer Verwaltungspauschale von 40 €.
15) An- und Abreise
Die An- und Abreise wird vom Gast selbst vorgenommen und ist nicht im Mietpreis inbegriffen.
Wann der Mieter das Haus beziehen kann und wieder verlassen muss, steht im Mietvertrag.
Trotz Endreinigung inclusive sind folgende Arbeiten vom Mieter zu übernehmen:
* Staubsaugen/Fegen aller benutzten Räume (besenrein)
* Entsorgung des Mülls aus allen Mülleimern
* Entsorgung von Papier, Glas und Plastik in die dafür vorgesehenen Behälter
* Reinigung von Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Backofen, Mikrowelle und ggfs. Außengrill
* Reinigung des benutzten Geschirrs, Geschirrspüler ausräumen
* Geschirr wieder in die jeweilige Wohnung zurückräumen wie vorgefunden( bei Mietung von mehr als einer Ferienwohnung)
* Kühlschrank und Gefrierschrank entleeren und grob säubern
* Hinterlassen Sie bitte keine Lebensmittel im Haus
* Schließen Sie Fenster und Türen und drehen Sie bitte die Heizungen ab.
Übernehmen Sie diese Arbeiten nicht, behalten wir uns vor, pro Position 10 Euro von der Kaution einzubehalten.
16) Kaution
Die Kaution beträgt 100,00 Euro pro Wohnung und dient als Sicherheit für die in der Unterkunft befindlichen Gegenstände und für evtl. zusätzliche Reinigungskosten. Der späteste Zeitpunkt der Zahlung ist vom Vermieter festzulegen. Die Rückerstattung der Kaution erfolgt 14 Tage nach Ihrer Abreise per Überweisung, sofern die Unterkunft mangelfrei ist. Bitte Kontoverbindung mitteilen.
17) Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Ihre persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu Buchungszwecken erhoben und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es aus steuerrechtlichen Gründen nötig ist. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der auf der Webseite im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Die Datenschutzerklärung bezüglich unserer Internetpräsenz entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
18) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.
19) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Ferienobjekts. Zuständig ist das Amtsgericht in Waren (Müritz). Es gilt deutsches Recht.
Vipperow, im Juli 2020